Onlinebanking mit PIN- und iTAN Liste

Vom Prinzip her ist es das gleiche wie das Onlinebanking mit PIN und TAN.

Das „i" in iTAN steht für „indiziert, d.h. Ihre Transaktionsnummern (TAN) auf der iTAN-Liste werden fortlaufend nummeriert.
Zur Bestätigung eines Auftrags (z.B. Überweisung, Einrichtung eines Dauerauftrags) wird eine bestimmte, nummerierte TAN
angefordert. Nur mit dieser iTAN können Sie Ihren Auftrag freigeben. Bitte beachten Sie,
dass die angeforderte iTAN nur eine begrenzte Zeit und nur in Verbindung mit dem eingegebenen Auftrag gültig ist.
Nach Ablauf dieses Zeitfensters wird die iTAN automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden.

In der Praxis geben Sie Ihren Auftrag zb. die Überweisung ein und übermitteln die Daten an die Bank.
Diese fordert Sie nun auf aus der iTANLISTE die TAN mit der Nummer 53 einzugeben.
Hierdurch wird gewährleistet das der Nutzer die gesamte Liste vorliegen haben muss.
Ein Nichtberechtigter mit nur einer TAN kann keine Überweisung auslösen!

Bitte beachten Sie auch hier das PIN und die TAN Liste nicht zusammen aufbewahrt werden sollten.